Reisebedingungen von Nature Travel S.J.

1. Buchung und Abwicklung

a. Die Buchung und Bestätigung erfolgen schriftlich
b. Erst die verbindliche Bestätigung von Nature Travel bedeutet, dass die jeweilige Tour zu Stande kommt
c. Mit der verbindlichen Bestätigung bekommen Sie die Reiseunterlagen (Informationen bezüglich gebuchter Tour, Hotelliste, allgemeine Reiseinformationen und Rechnung)
d. Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, grundsätzlich ist der Anmeldeschluss für jede Tour 2 Wochen vor Reisebeginn (bei den Touren GKM und PBL ca. 4 Wochen aufgrund der Visabeantragung)
e. Buchungen geschlossener Gruppen liegen folgende Voraussetzungen zugrunde:
Die Gruppe wird von einem Gruppenleiter oder einer Institution geworben und zusammengestellt.
Der Veranstalter verhandelt nur mit einem verantwortlichen Leiter oder Beauftragten, dieser ist auf der Anmeldung namentlich zu bezeichnen.
Die finanzielle Abwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich über diesen verantwortlichen Leiter oder Beauftragten.

2. Die Leihräder

sind unter www.naturetravelreisen.de zu sehen und sind zusätzlich zu bezahlen.
Die Mitnahme des eigenen Rades ist bei den meisten Reisen möglich, bei den Touren ERM und MRS fallen die Zusatzkosten für die Radbeförderung in Höhe von 50 Euro pro Rad an. Rennräder sind leider wegen der vielen Feld- und Waldwege absolut ungeeignet.
Während der individuellen Touren trägt der Radfahrer für das Rad die finanzielle Verantwortung (bei Beschädigung oder im Verlustfall).
Wir empfehlen Ihnen einen eigenen Fahrradhelm mitzunehmen.

3. Zahlungsbedingungen

Die erste Zahlungspflicht in Höhe von 100 Euro pro Person wird nach der schriftlichen verbindlichen Bestätigung erfordert. Der Restbetrag ist bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen.

4. Kinderermäßigungen

– bis 15 Jahre im 3-Bett-Zimmer oder im DZ: 15% auf den DZ-Preis
– bis 15 Jahre im EZ: 10% auf den EZ-Preis

5. Teilnehmerzahl (außer Begleitung)

Bei den geführten Gruppen in der Regel zwischen 8 und 20 Personen – siehe Beschreibung jeder Tour.
Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kommt die Tour nicht zu Stande. Sie werden darüber rechtzeitig informiert – keinesfalls später als 6 Wochen vor Reiseanfang.

6. Rücktritt

Für den Fall, dass Sie von einer Reise zurücktreten müssen, ist bei uns bereits die Arbeit für Sie angefallen. Wir müssen leider an Sie folgende Kosten weitergeben:
bei Rücktritt nach schriftlicher Anmeldung die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro pro Person
ab 8 bis 4 Wochen vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
ab 4 bis 1 Woche vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
ab 1 Woche bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
ab 1. Tag und bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises
Stichtag für alle Rücktrittserklärungen ist das Eingangsdatum der Stornomeldung bei uns.

7. Versicherungen

In unseren Ausschreibungen ist keine Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss solcher Versicherungen bei HanseMerkur Versicherungsgruppe www.hansemerkur.de (Tel.: 040 41 19-0, Telefax: 040 41 19-32 57, )

8. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet für:
  1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
  2. Zusammenstellung von Einzelleistungen
  3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten
  4. Bearbeitung der Reiseanmeldung
  5. Organisation, Reservierung und Leistungen gemäß Reisevertrag

9. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt.
Sowohl eine Änderung des Hotels (in seltenen Fällen) als auch eine Programmpunkteversetzung müssen wir uns – aus organisatorischen Gründen – vorbehalten. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

10. Reklamation

Sollten Sie einmal Grund zur Reklamation haben, bitten wir Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Darüber hinaus müssen Sie Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend machen. Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

11. Datenschutzhinweis

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Nature Travel M. Czarny, J. Sorko-Czarny Sp. z o.o. Sp. k., Inh. Marek Czarny und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Partner-Agenturen) genutzt, verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.naturetravelreisen.de/datenschutzerklarung hinterlegt.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Nature Travel M. Czarny, J. Sorko-Czarny Sp. z o.o. Sp. k., Inhaber Marek Czarny und Joanna Sorko-Czarny, ul. Wyszyńskiego 2/1, lok. 204, 15-888 Białystok, Polen, Tel. 0048 85 7444 562, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Nature Travel M. Czarny, J. Sorko-Czarny Sp. z o.o. Sp. k. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Nature Travel M. Czarny, J. Sorko-Czarny Sp. z o.o. Sp. k. hat eine Insolvenzabsicherung mit AXA Ubezpieczenia Towarzystwo Ubezpieczeń i Reasekuracji S.A. abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung AXA, ul. Chłodna 51, 00-867 Warszawa, Polen, Tel. +48 22 555 00 00 oder in besonderen Fällen die zuständige Behörde: Urząd Marszałkowski Województwa Podlaskiego, ul. Kardynała Stefana Wyszyńskiego 1, 15-888 Białystok, Polen, , Tel. 0048 85 66 54 549, Fax: 0048 85 66 54 175 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Nature Travel M. Czarny, J. Sorko-Czarny Sp. z o.o. Sp. k. verweigert werden.