Aufgrund vieler Nachfragen zu den Stornokonditionen in Zusammenhang mit der Corona Pandemie möchten wir an dieser Stelle versuchen, die wichtigsten Fragen exemplarisch zu beantworten. Bei der Beantwortung dieser Fragen orientieren wir uns als „Nichtjuristen“ an dem Pauschalreiserecht, dass den verbindlichen Rahmen für den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns als Reiseveranstalter regelt. Nachfolgende Antworten sollen ehrlich und offen unsere Einschätzung zeigen, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihre schönste Zeit des Jahres nicht zu trüben.
Nein, Sie haben kein Anspruch auf ein kostenloses Storno.
Wir empfehlen Ihnen, bei Reisebuchung eine zusätzliche Versicherung für diesen Fall abzuschließen. Unsere Partner Versicherung ERGO bietet einen Ergänzungs-Schutz Covid-19 für Einmal- und Jahres-Versicherungen bei Erkrankungen, möglicher Quarantäne und Reisewarnungen an: Download Flyer 355 kb
-> Link Buchung Reiseschutz
Diese Frage sollten Sie unbedingt mit Ihrer Reiseschutzversicherung bzw. einem Versicherungsfachmann klären. Wir möchten Sie auf die FAQ der ERGO, unserer Partner-Versicherung, verweisen: https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html
Die ERGO-Reiseversicherung bietet einen Ergänzungs-Schutz Covid-19 für Einmal- und Jahres-Versicherungen bei Erkrankungen, möglicher Quarantäne und Reisewarnungen an: Download Flyer 355 kb
-> Link Buchung Reiseschutz
Wir möchten Sie in diesem Fall bitten von einer frühzeitigen Buchung abzusehen oder vielleicht die Reise sogar auf ein späteres Jahr zu verschieben.
Sie haben kein Anspruch auf ein kostenloses Storno alleine aufgrund der Überlegung, dass Sie oder Ihre Angehörigen zu einer Risikogruppe gehören. Umstände, die alleine in Ihrer Person oder Personen in Ihrer Umgebung begründet sind, erlauben kein Anspruch auf ein kostenloses Storno. Nehmen Sie bitte vor der verbindlichen Buchung unbedingt mit uns Kontakt auf. Vielleicht können wir in Ihrem speziellen Fall auch eine Lösung finden.
Ja, Sie haben Anspruch auf ein kostenloses Storno und bereits gezahlte Gelder müssen wir Ihnen innerhalb von max. 14 Tagen zurückzahlen.
Zum Zeitpunkt Ihres und ggfls. auch unseres Stornos muss begründbar zu erkennen sein, dass zum Zeitpunkt der Reise o.g. behördlichen Anordnungen gelten. Eine Vermutung wäre nicht ausreichend.
Alleine die Gefahr, dass die Reiseregion als ein Risikogebiet ausgewiesen werden könnte, bedingt nicht den Anspruch auf ein kostenloses Storno. Sobald erkennbar feststeht, dass zum tatsächlichen Reisetermin eine solche Ausweisung für den entsprechenden Landkreis vorgenommen wird, gilt das oben unter Punkt 4. Gesagte.
Ihre Reise ist eine Pauschalreise, die nach Pauschalreiserecht gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert sein muss – das gilt auch unabhängig von der Corona Pandemie. Aus diesem Grund haben wir eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung, in unserem Fall bei der R+V Versicherung. Als Beleg erhalten Sie von uns mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein der Versicherung (als PDF mit den Reiseunterlagen).