Angeln in der Mecklenburgischen Seenplatte
Touristenfischereischein in M-V
Besucher der Mecklenburgischen Seenplatte geraten ins Schwärmen: über die intakte Natur, die großen und die kleinen Gewässer, die idyllischen Plätze, über die ausgezeichnete Wasserqualität und die Fischartenvielfalt.
In den Gewässern der Mecklenburgischen Kleinseenplatte beißen Aal, Barsch, Blei, Plötze, Rotfeder, Schleie, Karausche, Karpfen; Hechte und Zander an.
Welche Erlaubnis benötige ich, um in Gewässern Mecklenburg-Vorpommerns zu angeln?
Wie überall in Deutschland braucht man in Mecklenburg-Vorpommern einen Fischereischein, wenn man mit Rute und Rolle auf Pirsch gehen will. Hinzu kommt die Angelkarte bzw. Angelerlaubnis, die für die meisten Gewässer als Tages-, Wochen- oder Monatskarte bei den Pächtern, also den Fischern bzw. der Fischereigenossenschaften gekauft werden kann. Aber auch Angelgeschäfte und Tourist-Informationen bieten solche Karten an.
Die Angelgewässer sind nicht unbedingt durch eine Beschilderung gekennzeichnet, da dies nicht fischereigesetzlich geregelt ist. Jeder Angler muss sich deshalb selbst zu den Eigentums- oder Pachtverhältnissen erkundigen. Eine Hilfe ist hier das Gewässerverzeichnis.
Fischereischeine werden in M-V als Fischereischein auf Lebenszeit (nach bestandener Sachkundeprüfung) oder für touristisch interessierte Angler für die Dauer von bis zu 28 Tagen als befristeter Fischereischein, eher bekannt als Touristenfischereischein, auch mehrmals im Kalenderjahr erteilt.
Haben Bürger aus einem anderen Bundesland bereits einen Fischereischein des anderen Bundeslandes, so wird dieser in M-V zum Angeln anerkannt, soweit der Fischereischein gültig ist und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in M-V hat. (Personen mit Hauptwohnsitz in M-V benötigen einen Fischereischein des Landes M-V.)
Es ist keine Sachkundeprüfung notwendig. Um im Sinne des Fischerei- und Tierschutzrechtes eine Mindestsachkunde zu vermitteln, die die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen soll, erhalten die Antragsteller mit dem Touristenfischereischein auch eine Broschüre mit Darstellungen zum Fischereirecht sowie zur fischwaidgerechte Handhabung der Angeln und der gefangenen Fische. Mit der Antragstellung zum Erwerb eines Touristenfischereischeins besteht die Verpflichtung, sich das notwendige Wissen zur Fischerei und zum Tierschutz aus der Broschüre anzueignen. -> Broschüre zum Download (2,9 MB)
Wie bekomme ich den Touristenfischereischein?
Seit dem 10.12.2024 ist der Erwerb digital möglich. In dem von der oberen Fischereibehörde bereitgestellten Online-Shop kann unter
-> https://erlaubnis.angeln-mv.de/
neben weiteren Fischereidokumenten bequem von zu Hause aus ohne weiteren Behördengang erworben werden. Der zeitlich befristete Fischereischein wird als PDF-Dokument digital erteilt und kann ausgedruckt oder auf einem Smartphone elektronisch mitgeführt werden.
Darüber hinaus kann der befristete Fischereischein als Touristenfischereischein von den örtlichen Ordnungsbehörden (Adressliste) und deren angeschlossene Stellen erteilt werden. Die örtlichen Ordnungsbehörden können weitere Ausgabestellen (Tourismusbüros, Kurverwaltungen etc.) in die Ausgabe der Dokumente einbezogen haben.
Für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist bei der Ordnungsbehörde folgendes vorzulegen:
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (-> Formblatt)
- Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)
- Personalausweis
Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem “Angeltermin” der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache).
Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird eine Fischereiabgabemarke und Informationsbroschüre nicht ausgegeben.
Der zeitlich befristete Fischereischein / Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.
Der Touristenfischereischein berechtigt Sie nur in Zusammenhang mit der jeweiligen Angelkarte der Gewässer zum Angeln.
Angelkarte
Allgemeine Bedingungen
Nur die vollständig ausgefüllte Angelkarte ist gültig. Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Gesetzliche Bestimmungen sind generell einzuhalten. Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler und darf bei Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden. Nachtangeln ist erlaubt. Die Angeln sind ständig zu beaufsichtigen. Das Wasserfahrzeug ist zu verankern, Schlepp- und Driftangeln ist verboten! Von Fischereigeräten ist ein Abstand von 50 m, von Schleusen und Stromwehren 100 m einzuhalten. Fischschonbezirke sowie der Schilfgürtel und Seerosenfelder dürfen nicht befahren und beangelt werden! Als Schonzeiten gelten die gesetzlich festgelegten Bestimmungen.
Der Erwerb einer Angelkarte ist nur mit einem gültigen Fischereischein / Touristenfischereischein möglich!
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt Fischereischeinpflicht.
Die Angelkarten der Seenfischerei “Obere Havel” können Sie jetzt schnell und einfach online kaufen. 24 Stunden am Tag erhätlich. Ihre Angelkarte erhalten Sie nach dem Bezahlen sofort per Download: Angelshop
Meisterbereiche & Fischereihöfe
Angelkarten gibt es z.B. bei den hiesigen Fischern:
Fischereihof Ahrensberg
Wildhof 2/ Hausbrücke
17255 Ahrensberg
Tel.: (03 98 32) 2 02 30
Gewässer:
Drewensee, Wagnitzsee, Großer Priepertsee, Menowsee, Ziernsee, Plätlinsee, Ellbogensee
Fischereihof Wesenberg
17255 Wesenberg
Tel.: (03 98 23) 2 02 68
Gewässer:
Woblitzsee, Großer und Kleiner Labussee, Useriner See, Kluger See
Fischereihof Canow
17255 Canow
Tel.: (03 98 28) 2 04 76
Gewässer:
Labussee, Gobenowsee, Klenzsee, Rätzsee, Krummer Woklow See, Canower See, Großer und Kleiner Pälitzsee, Kleiner Peetschsee
Fischereihof Mirow
Mühlenstraße 21
17252 Mirow
Tel.: (03 98 33) 2 04 23
Gewässer:
Woterfitzsee, Hofsee, Rätzsee, Leppinsee, Großer und Kleiner Kotzower See, Granzower Mössen, Mirower See, Zotzensee, Vilzsee, Zethner See, Schwarzer See, Fehrlingsee, Peetscher Dorf- Schulzen- See
Weitere Informationen zu den Fischereihöfen, Angelkarten, Bedingungen und Anforderungen sowie zur Direktvermarktung von Fischprodukten gibt es bei der Seenfischerei “Obere Havel” e.G. Wesenberg.
*Meisterbereich Neustrelitz
Fischereimeister Glashagen*
Seestraße 15a
17235 Neustrelitz
Tel.: (0 39 81) 20 08 42
Gewässer:
Zierker See, Kalkloch, Kammerkanal, Bürgersee, Prälanksee, Röthsee, Schulzensee, Peutschsee, Feutschsee, Wittpol, Kleiner Gadow, Großer Gadow, Grammertiner Teich, Plasterinsee, Lanzsee, Kulowsee, Großer Brückentinsee, Domjüchsee, Fürstenseer See, Godendorfer See, Großer Keetzsee, Kleiner Keetzsee, Lutowsee, Wutschendorfer Pöhl, Schmoorzsee, Dabelower See
Weiterhin gibt es Angelkarten z.B. bei:
Fischerei Babke
Tel.: (03 98 29) 2 02 20
Angel u. Outdoor Jürgen Drücker
Hohe Str. 5, 17255 Wesenberg